Im Einvernehmen mit der Gesamtschule…

Oder doch nur einseitiges Handeln?

30.10.2023 Meldungen Fraktion der Freien Demokraten im Rat der Stadt Elsdorf

Einvernehmen entsteht durch Einigkeit und Einverständnis, gleiche Einstellung von Personen z. B. zu einem Ziel, basierend auf Vertrauen und vertrauensvolles Miteinander. Diese dadurch erreichte Geschlossenheit führt i. d. R. zum gewünschten Erfolg. Wie hier in Elsdorf das Beispiel unsere Gesamtschule zeigt, was Einvernehmen zwischen Schulleitung, Verwaltung und Politik bewirken kann. Dieser Erfolg wird vor allem dadurch deutlich bestätigt, dass bereits wiederholt leider nicht alle angemeldeten Kinder angenommen werden können. Für das Schuljahr 2023/24 waren es 46 Kinder, die andere Schulen wählen mussten.

Aufgrund dieser Entwicklung und Vorlage des Schulentwicklungsplanes empfiehlt die Verwaltung nun – im Einvernehmen mit der Schulleitung -, bei der Bezirksregierung Köln eine Fünfzügigkeit zu beantragen. In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und Sport am 19.10.2023 stellte der Schulleiter Thorsten Kleppe überraschend für die Ausschussmitglieder persönlich klar, dass von ihm weder in einem informellen Gespräch im Frühjahr 2023 noch zu einem späteren Zeitpunkt ein Einvernehmen vorliege, da in der Kürze der Zeit eine Umsetzung zu Lasten des gesamten Schulkonzeptes ginge. Er verwies hier auch auf seine ausführliche schriftliche Stellungnahme an die Verwaltung. Grundsätzlich lehne er jedoch eine Erweiterung auf keinen Fall ab und sei offen für eine Fünf- bzw. sogar spätere Sechszügigkeit. Vorausgesetzt, der Schulleitung und seinem Team werde die notwendige Zeit gegeben, um zur Umsetzung eine solide Planung erarbeiten zu können. Trotzdem wurde seitens Schulausschuss mehrheitlich beschlossen, dem Hauptausschuss zu empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Aufgrund der Informationen im Schulausschuss wurde im Hauptausschuss am 24.10.2023 aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung das Einvernehmen mit der Gesamtschule relativiert und auf die Punkte reduziert, für die die Verwaltung zuständig sei: Räumlichkeiten und Personal für die Verwaltung/Sekretariat der Schule. Man kann dies durchaus so verstehen, dass ein Einvernehmen mit der Schulleitung nicht hergestellt wurde. Dieses Einvernehmen ist laut der verwaltungsseitigen Beschlussvorlage jedoch vom Schulgesetz so vorgesehen. Auf die obigen Punkte wurde vor der Abstimmung im Hauptausschuss von uns und einer anderen Oppositionsfraktion nachdrücklich hingewiesen. Darüber hinaus haben wir Freie Demokraten auf die fehlende Beteiligung der Schulkonferenz, die laut Schulgesetz eindeutig vorgesehen ist, angeführt.

Obwohl dieses Vorgehen einen klaren Verstoß gegen das Schulgesetz darstellt und entgegen aller Einwände aus der Opposition stimmten auch die Mitglieder des Hauptausschusses mehrheitlich der Vorlage der Verwaltung zu. Die Gegenstimmen unserer Fraktion und anderer Oppositionsfraktionen reichten hier nicht für eine Ablehnung.

Interessant ist hierbei: Die gleiche Verwaltung hat bereits im Frühjahr 2022 auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes im Ausschuss für Schule, Soziales und Sport einer evtl. Erweiterung der Gesamtschule darauf hingewiesen, dass dies nur schwer zu realisieren sei und keine weiteren Maßnahmen erfolgen sollen – außer der Aufstockung der Klassenstärke auf 27 Kinder!
Hier wäre definitiv genug Zeit gewesen, endlich mal agieren und planen zu können, statt erneut nur wiederholt durch eine Dringlichkeitsentscheidung zu reagieren. Schließlich sollten gerade diejenigen mit ins Boot geholt werden, die für die Umsetzung verantwortlich sind und nicht außen vorgelassen werden. Es sollte das Ziel sein, mit allen Gremien wie Schulleitung, Verwaltung und Politik im vertrauensvollen Miteinander einvernehmlich an die bestehende Erfolgsgeschichte der Gesamtschule anzuknüpfen.

Ihre Carmen Eilers und Andre Cizmowski